Mit der 2. und 3. Lesung ist Donnerstagnacht das Besoldungstrukturenmodernisierungsgesetz (BesStmG) im Bundestag verabschiedet worden.
Die BfPP hatte bereits im Mai 2017 die ersten Weichen hierzu gestellt und umfassend alle Bereiche des Bundespolizei-Flugdienstes bis Ende 2017 betrachtet, um diese im Verfahren zur Gesetzesänderung zielgerichtet einzubringen (wir berichteten fortlaufend).
Wie lässt es sich sonst erklären, dass das nun verabschiedete BesStMG umfangreich den BPOL-Flugdienst berücksichtigt. Neben verbesserten dienstrechtlichen Maßnahmen wurden somit umfangreiche besoldungsrechtliche Rahmenbedingungen geschaffen.
Gemeinsam war und ist hier das Stichwort.
Gemeinsam wollten wir mit diversen Berufsvertretungen dieses Gesetz angehen; gemeinsam mit uns und anderen Berufsverbänden bei der BPOL wollte unser Kooperationspartner der Deutsche BundeswehrVerband dieses große Maßnahmenpaket angehen; und gemeinsam sind letztendlich der DBwV und die BfPP in verschiedensten Gesprächen, Sitzungen und Tagungen gegangen – ohne andere Berufsvertretungen.
Was hätte man GEMEINSAM erreichen können, wenn wir wirklich ALLE gemeinsam gegangen wären?
Jetzt ist es wie es ist, und wir freuen uns für die Bereiche des BPOL-Flugdienstes, die die Hürden in den Ausschüssen und Lesungen geschafft haben.
Für die großen Bereiche, die es nicht wie erhofft in das BesStMG geschafft haben, oder nur unzureichend, sagen wir: Wir bleiben dran, gerne diesmal mit den anderen Berufsverbänden, aber auch nur mit dem DBwV, dem an dieser Stelle auch unser Dank im Namen der Kolleginnen und Kollegen des BPOL-Flugdienstes gilt.
Sollte der Bundesrat nun schnellstmöglich Grünes Licht geben, gelten die Änderungen ab dem 01.01.2020.
Für die Beschäftigten der Bundesländer sei gesagt: Danke Bund, dass du wieder Vorreiter bist und wir davon ausgehen, dass das Ungleichgewicht gegenüber den Bundesländern schnellstmöglich bereinigt wird; wofür wir uns einsetzen werden.