BfPP: Aktiv für die Beschäftigten des Bundespolizei-Flugdienstes bei den Personalratswahlen 2020

Was kann man tun, um die berechtigten Interessen der Beschäftigten des Polizeiflugdienstes gegenüber dem Dienstvorgesetzten durchzusetzen?

Man kann mit diesem in den Dialog treten, sachlich Argumente austauschen und erörtern und zu einem Konsens finden.

Dieses ist das Vorgehen der erweiterten Bundesvorstände der Bundesvereinigung fliegendes Personal der Polizei (BfPP) in den Ländern und beim Bund, sowohl gegenüber den Dienstvorgesetzten als auch den Behörden- und Abteilungsleitern, bis in die Ministerien.

Nun gibt es aber auch Vorgänge, die der Mitwirkung der Personalvertretungen bedürfen. Diese sind im Rahmen ihrer gesetzlichen Befugnisse gegenüber den Dienstvorgesetzten gleichberechtigt und auf Augenhöhe. Die durch Listen gewählten Mitglieder des Personalrates agieren unabhängig von ihrer gewerkschaftlichen Zugehörigkeit, zum Wohle der Beschäftigten der Dienststelle und unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften.
Als anerkannter gewerkschaftlicher Berufsverband ist es der BfPP wichtig sich für die Beschäftigten der Länder und des Bundes sowohl durch die erweiterten Bundesvorstände der BfPP direkt oder durch die Gewerkschaften und Personalvertretungen indirekt einzusetzen.
Hierzu werden und wurden regelmäßig Gespräche mit der Gewerkschaft der Polizei (GdP), der Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) und dem Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) geführt. Die sich daraus ergebenden Möglichkeiten hatten wiederum direkten Output für die Beschäftigten des Polizeiflugdienstes.
Nun finden in diesem Frühjahr in einigen Bundesländern und beim Bund ordnungsgemäß Personalratswahlen statt.

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