Flugtechniker 2.0 – oder was bleibt den einstigen Spezialkräften des Bundespolizei-Flugdienstes im Jahre 2020?

Seit der Gründung des Bundespolizei-Flugdienstes im Jahre 1955, damals noch Flugbereitschaft des Bundesgrenzschutzes (BGS) genannt, werden bis heute Flugtechniker als Besatzungsangehörige, sog. Crewmember, auf den Polizeihubschraubern der Bundespolizei eingesetzt.

In einer ca. 18-monatigen Ausbildung werden den zukünftigen Hubschrauberführern und Flugtechnikern an der Luftfahrerschule für den Polizeidienst in Sankt Augustin die theoretischen Grundlagen in der jeweiligen Funktion vermittelt, welche am Ende mit einer Prüfung beim Luftfahrtbundesamt bestanden werden muss.

Bei der praktischen Ausbildung unterscheiden sich hingegen diese beiden Gruppen: Während beim Pilotenschüler der Schwerpunkt auf der fliegerischen Seite mit einem kleineren technischen Anteil liegt, liegt der Schwerpunkt beim Flugtechnikerschüler auf der technischen Seite mit ca. 1/3 Anteil Flugdienst.

Hierbei wird im Rahmen eines Crew-Ressort-Managements (CRM) gemeinsame Arbeit im Cockpit vermittelt, welche zukünftig vom Überführungsflug und polizeilichen Einsätzen bis zum gemeinsamen Abarbeiten von Notverfahren im Flugdienst geschult wird.

Dieses seit über 60 Jahre bewährte Konzept wurde im Jahr 2016 durch die Entscheidung der Leitung des Bundespolizei-Flugdienstes, zukünftig keine Flugtechniker mehr für den BPOL-Flugdienst auszubilden, grundlegend geändert.

Kompletter Beitrag aufgrund von sensiblen Informationen und einem persönlichen Brief eines betroffenen Kollegen im Internen Bereich