Stellungnahme der BfPP zum Zusammenstoß einer Drohne mit einem Hubschrauber

Am Freitag, dem 25.05.2018 ist im Kanton Tessin in der Schweiz eine Drohne mit einem Hubschrauber in der Luft kollidiert. Der Vorfall ereignete sich in einer Höhe von ca. 500 Metern über dem Boden.

Die per Videobrille außerhalb der Sichtweite des Steuerers verbotenerweise betriebene Drohne mit einem Gewicht von 750 g, beschädigte bei der Kollision eines der Hauptrotorblätter des Hubschraubers schwer. Nur durch einen glücklichen Umstand war die Beschädigung nicht so schwerwiegend, sodass der Hubschrauber professionell notgelandet werden konnte.

Wäre der Hubschrauber in einem anderen Winkel oder im Bereich der Cockpitscheibe oder des Heckrotors getroffen worden, hätte man mit Todesopfern rechnen müssen!

Dieser Zwischenfall reiht sich ein in eine Reihe von bedauerlichen Drohnenkollisionen mit der bemannten Luftfahrt im unteren Luftraum

Als Berufsfachverband des Polizeiflugdienstes ist es der Bundesvereinigung fliegendes Personal der Polizei (BfPP) ein dringendes und vorrangiges Anliegen, die Gefahren durch unprofessionelles und laienhaftes Drohnenfliegen aufzuzeigen.
Hierzu wurde insbesondere im letzten Jahr die Arbeitsgruppe UAV der BfPP gegründet, welche sich mit diesen Vorfällen auseinandersetzt und zukünftig Lösungsmöglichkeiten aufzeigt sowie Strafverfolgungsbehörden fachlich zur Seite steht.

Als Berufsfachverband des Polizeiflugdienstes fordern wir die Landesluftfahrtbehörden und das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) auf, Genehmigungsverfahren zum Betrieb unbemannter Luftfahrtsysteme mit aller gebotenen Gründlichkeit zu prüfen und die Vorschriften für den Betrieb zu verschärfen. Die Flugsicherheit und das Leben von Menschen darf nicht den Interessen von Industrie und unvernünftigen Drohnenführern geopfert werden.
Wir fordern von den Strafverfolgungsbehörden in solchen Fällen ein ganz energisches und öffentlichkeitswirksames Durchgreifen, um den verheerenden und gemeingefährlichen Spieltrieb solcher Personen entschieden einzudämmen und das Nachahmen zu verhindern. Das Strafgesetzbuch (StGB) sieht jetzt bereits im § 315 StGB (Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr) eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren vor.

Auch an alle Drohnenführer appellieren wir hiermit, sich mit dem geltenden Recht auseinanderzusetzen und sich vor allem daran zu halten! In der bemannten Luftfahrt sind Menschen unterwegs, welche am Boden immer eine Familie haben.