Erfolg der BfPP für die Systemoperatoren der Polizeihubschrauberstaffel Baden-Württemberg

Forderung der BfPP auf Anpassung der Erschwerniszulagenverordnung
im Bereich der Systemoperatoren erfolgreich durchgesetzt!

Bereits im Jahr 2021 konnten wir in Baden-Württemberg mit einer knapp 60-prozentigen Erhöhung der Erschwerniszulagen im Bereich der Cockpitbesatzungen einen tollen Erfolg für unsere jahrelangen Bemühungen verorten (wir berichteten bereits mehrfach hierüber).

Leider wurden im Rahmen der damaligen Anpassungen der Erschwerniszulagenverordnung die Systemoperatoren erneut nicht berücksichtigt!

Dies veranlasste uns, direkt mit der Verkündung der geänderten Teile der Verordnung an dieser Stelle noch einmal vehement nachzuhaken.

Weiterer schriftlicher sowie persönlicher Austausch mit den zuständigen Ministerien sowie der Behörden- und Staffelleitung  führten dazu, dass man schriftlich uns gegenüber versprach, dieses Versäumnis baldmöglichst zu heilen.

Erfolge brauchen Stärke und Durchhaltungsvermögen!

Und nun, nach mehr als 5 Jahren unermüdlichen Engagements, ist es endlich soweit:

Ab Dezember 2022 erhalten die Systemoperatoren der Polizeihubschrauberstaffel Baden-Württemberg (PHSt BW) eine Erschwerniszulage in Höhe von 180,- € pro Monat!

Wir freuen uns, dass nun auch die Erschwernisse der Systemoperatoren eine monetäre Anerkennung finden und die unverzichtbare Arbeit im Team an Bord eines Polizeihubschraubers entsprechend wertgeschätzt wird.

Dieser Erfolg zeigt erneut, dass sich die Hartnäckigkeit und Zielstrebigkeit einer Interessensvertretung, eines Berufsverbandes, einer Gewerkschaft am Ende auszahlt; in diesem Fall sogar wortwörtlich!