Ein weiteres Bundesland ist der Argumentation der Bundesvereinigung fliegendes Personal der Polizei (BfPP) der längst überfälligen Anpassung in dem Bereich der Erschwerniszulagen gefolgt. Häufig sind diese im Jahr 2006 im Rahmen der sogenannten Föderalismusreform mit Stand 1998 stehen geblieben.
Mit Veröffentlichung im Gesetzblatt für Baden-Württemberg Nr. 37 / 2020 vom 23.10.2020 wurden die dortigen Zulagen für das fliegende Personal nun angepasst.
Dieser gemeinsame mit den Delegierten der BfPP in Baden-Württemberg und dem Bundesvorstand mühselig und langjährig erarbeitete Erfolg für die Kolleginnen und Kollegen fand bereits 2015 mit den ersten Gesprächen im Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg seinen Anfang.
So wurden in den letzten fünf Jahren unzählige Schriftstücke, Positionspapiere und E-Mails beschrieben, diese in die zuständigen Ministerien getragen und in diversen Gesprächen mit Spitzenpolitikern (fast) aller Fraktionen im Landtag, dem Finanz- und Innenministerium und den jeweiligen Ausschüssen besprochen und für die berechtigten Interessen der Beschäftigten bei der Polizeihubschrauberstaffel Baden-Württemberg verteidigt.
Hier zeigt sich einmal mehr, dass die BfPP als gewerkschaftlicher Berufsverband aufgrund der direkten Zuordnung in den Staffeln der Länder und des Bundes über einen langen Atem verfügt; zuletzt führte dieser zum Erfolg in Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt.
Wo Licht ist, ist bekanntlich auch Schatten, oder die zwei Seiten einer Medaille:
So sind in Baden-Württemberg die Systemoperatoren (SYSOP) vollkommen korrekt als
„sonstige ständige Besatzungsmitglieder“ deklariert und erhalten hier, wie in fast allen anderen Staffeln (außer in Bayern und bei der Bundespolizei), völlig zurecht eine Stellenzulage.
Leider, und das ist die andere Seite der Medaille, fallen sie in Baden-Württemberg derzeit nicht unter die Erschwerniszulagenverordnung Baden-Württemberg (EZulVO BW). Dieser Umstand wurde Seitens der BfPP bereits im jetzigen Verfahren versucht zu heilen, zumal der SYSOP das Besatzungsmitglied mit den meisten Flugstunden im Dienstbetrieb ist, somit am Längsten den Erschwernissen (physisch und psychisch) des Flugdienstes an Bord von Polizeihubschraubern ausgesetzt ist, ohne eine angemessene Zulage nach der EZulVO BW zu erhalten.
Aber, nach der Anpassung ist vor der Anpassung oder anders ausgedrückt, auch im 32. Jahr der BfPP nehmen wir jeden Marathonlauf an.