Gerechte Besoldung für die Besatzungen in Mecklenburg-Vorpommern – BfPP reicht Stellungnahme ein

Nach nunmehr 15 Jahren tut sich was im mecklenburgischen Besoldungsrecht: eine Gesetzesinitiative der Ministerpräsidentin soll noch in diesem Jahr im Landtag verabschiedet werden.

Hintergrund ist die bis dato gültige, sehr intransparente Gesetzeslage im Besoldungsrecht des Landes Mecklenburg-Vorpommern, welche nicht zuletzt durch die Föderalismusreform im Jahr 2006 die Regelungskompetenz für Grundgehälter, Zulagen und Mehrarbeitssätze vom Bund auf die jeweiligen Dienstherren der Bundesländer übertragen hat. Seither ist in der Bundesrepublik ein völlig inhomogener Flickenteppich in den Besoldungsstrukturen entstanden.

Dieses führt unter anderem dazu, dass Bewerber für den Polizeidienst des jeweiligen Landes nicht unbedingt heimatnah ihre Bewerbungen abgeben, sondern gezielt nach den besten Verdienstmöglichkeiten schauen. Die Konkurrenz innerhalb der Länder, aber auch zum Bund, steigt dadurch und dringend benötigte Kompetenzen wandern ab.

Hinzu kommt, dass in Mecklenburg-Vorpommern ein „einfacher Blick ins Gesetz“ nicht mehr ausreicht, um zu einer Rechtsfindung zu kommen.
Nach der Reform 2006 erließ man ein eigenes Landesbesoldungsgesetz und ein sogenanntes Bundesbesoldungsüberleitungsfassungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern, die jeweils auf das Bundesbesoldungsgesetz mit Stand 30.08.2006 verweisen.
Um zu einer spezifischen Fragestellung die rechtlich richtige Antwort zu finden, muss man in alle drei Gesetze schauen. Hier soll mit dem vorliegenden Entwurf endlich ein allumfängliches Landesbesoldungsgesetz erlassen werden.

Da in den nächsten 10 Jahren enorme Altersabgänge auf den öffentlichen Sektor zukommen, hat nun auch die Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern Handlungsbedarf zur Steigerung der Attraktivität erkannt. In der Begründung zum Gesetz heißt es beispielsweise.:

„In der Landesverwaltung von Mecklenburg-Vorpommern werden im Zeitraum 2020 bis 2030 von circa 35.000 Beschäftigten etwa 12.000 Personen die beamten- oder richterrechtliche Regelaltersgrenze oder als Tarifbeschäftigte das Renteneintrittsalter erreichen. Personalersetzungsbedarfe in ähnlicher Größenordnung bestehen im gesamten öffentlichen Dienst. Darüber hinaus steht die öffentliche Hand in Bedarfsberufen im verstärkten Wettbewerb mit privaten Arbeitgebern.“

Der Bundesvorstand der BfPP hat nun im Zusammenwirken mit den Delegierten des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei der Polizeihubschrauberstaffel diesen Gesetzesentwurf genauesten studiert und entsprechend fristgerecht seine Stellungnahme an die Staatskanzlei geschickt.

Im Kern sind aus Sicht der BfPP folgende Punkte relevant:

  • Konsolidierung des Besoldungsrechts
  • Stärkung der Attraktivität des Polizeiflugdienstes im Besonderen und des Polizeidienstes im Allgemeinen
  • Dynamisierung der Zulagen, analog zur Steigerung der Grundgehaltssätze
  • Erhöhung der Polizeizulage
  • Anpassung der Stellen- und Erschwerniszulage auf Bundesniveau
  • Neubewertung der Stellen im Flugdienst
  • Aufnahme der Systemoperatoren, Fluglehrer und Flugschüler in die Zulagenverordnung
  • (Wieder-) Einführung der Ruhegehaltfähigkeit der Polizei- und Stellenzulage

Wichtig bei all den Forderungen ist es, dass das besonders durch den Dienstherrn wertgeschätzte und mit steuerlichen Haushaltsmitteln bestens ausgebildete Personal der Polizeihubschrauberstaffel nicht weiterhin um bis zu 40% weniger in den Zulagen erhält, als die z.B. in Neubrandenburg stationierten Besatzungen der Bundespolizei – welche gleichwohl standardisiert an der gemeinsamen Luftfahrerschule des Polizeidienstes (LFSfdPD) auf dem gleichen Polizeihubschrauber fliegen.

Hier rufen wir alle politischen Entscheidungsträger und am Entwurf Beteiligte über parteipolitischen und gewerkschaftlichen Interessen hinaus zum Dialog für die Kolleginnen und Kollegen auf.