Position der BfPP für den Polizeiflugdienst während und nach der Corona-Pandemie

Aufrechterhaltung des Polizeiflugdienstes im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung während und nach der Corona-Pandemie

Jederzeit kann es zu Notfällen kommen, selbstverständlich auch in Behörden. Der Ausfall von Dienstleistungen, notwendiger Infrastruktur oder Mitarbeitenden aufgrund einer Pandemie trifft die Arbeitsfähigkeit einer Behörde sofort. Ist kein ausgereifter Notfallplan zur Hand, können schnell schwerwiegende Folgen auftreten.
Diese haben bei Behörden besondere Erscheinungsformen und sind grundsätzlich anders zu bewerten als bei Unternehmen der freien Wirtschaft.

In der aktuellen weltweiten Corona-Pandemie ist es wichtig, dass die Beschäftigten der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) in der Bundesrepublik Deutschland während ihres Dienstes an und für die Allgemeinheit, aber auch in ihrem alltäglichen Umfeld, ausreichend geschützt werden. Dieses kann und sollte sowohl durch das eigene Verhalten – Stichwort soziale Kontakte, Abstand und allgemeine Hygienegepflogenheiten – wie auch durch Maßnahmen der Behörden und Dienststellen geschehen.Der Polizeiflugdienst stellt hier eine Besonderheit innerhalb der Polizeibehörden da. Während man innerhalb des allgemeinen polizeilichen Aufbaus Kräfteansätze steuern und lenken kann, ist aufgrund der organisatorischen Größe der jeweiligen Polizeiflieger- und Polizeihubschrauberstaffeln sowie nach Organisations- und Dienstpostenplan (ODP) nur eine bedingte Steuerbarkeit möglich.

Dieses bedingt von den jeweiligen Dienstherren geeignete und unkomplizierte, an den Kernaufgaben orientierte, flexible Gestaltungen der dienstlichen Abläufe, um die Einsatzfähigkeit der jeweiligen Staffeln zu gewährleisten.

Hierfür halten wir folgende Maßnahmen für zwingend notwendig:

  1. Nur das für die Aufgaben notwendige Personal im Dienst belassen
    • Hierzu zählen neben den Besatzungen auch der Bereich Innendienst, Flugbetriebsunterstützungsdienste und Technischerdienst
    • Entstehende Minderarbeitszeit darf nicht zum Nachteil der Beschäftigten ausgelegt werden
    • Gesunderhaltung muss absolute Priorität haben bei gleichzeitiger Schaffung von Ressourcen
  2. Im Flugdienst Besatzungen festlegen und in dem jeweiligen Team/Konstellation nicht tauschen
    • Hierbei sind Risiken untereinander abzuklären sowie das familiäre Umfeld zu berücksichtigen
  3. Auf Abgrenzungen zu anderen Organisationsbereichen achten
  4. Persönliche Schutz- und Hygieneausstattung zuweisen
  5. Hubschrauber mit antiviralen und -bakteriellen Mitteln ausstatten
    • Kontaktoberflächen vor und nach jedem Flug reinigen
  6. Flugaufträge auf das minimal notwendige Maß beschränken
    • Einsatzfähigkeit muss für zu erwartenden polizeilichen Lagen aufrechterhalten werden
    • Wartungsmaßnahmen werden dadurch reduziert, Technik entlastet
    • Verfügbarkeit der Luftfahrzeuge kann bei Bedarf erhöht werden
  7. Planung technischer Maßnahmen mit festen Teams/Personenkreis
    • Minimal notwendige Anzahl von Technikern planen
    • Längere Standzeiten berücksichtigen
  8. Dienstperioden/Dienstschichten für die Dauer der Corona-Pandemie auf 12 Stunden anpassen
    • Weniger Umlauf, geringerer Personalansatz, weniger dienstliche Kontaktmöglichkeiten
  9. Verzicht auf Briefings und persönliche Übergaben innerhalb der Organisationsbereiche
  10. Regelmäßige Informationen aller Beschäftigten und Anpassungen getroffener Maßnahmen zum Wohle derer

Die Bundesvereinigung fliegendes Personal der Polizei hat diese 10 Punkte aufgestellt, nachdem einzelne Kolleginnen und Kollegen in den Standorten des Polizeiflugdienstes der Länder und des Bund sich über unzureichende hygienische Maßnahmen sowie über minutengenaue Einhaltung von Dienstzeiten in der aktuellen Situation äußerten.

Dieses gilt es zwingend abzustellen und allen den bestmöglichen Schutz und Wertschätzung für ihren besonderen Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen, um während der Corona-Pandemie einsatzfähig zu sein, aber auch im Anschluss ihre Aufgaben professionell und motiviert wahrzunehmen.

Die Bundesvereinigung fliegendes Personal der Polizei wünscht allen Einsatzkräften von BOS und ihren Familien eine gesunde und zufriedene Zeit, wünscht ihnen weiterhin viel Kraft zum Wohle der Allgemeinheit und bedankt sich ausdrücklich für deren Engagement – DANKE ! ! ! !