Erhöhung der Erschwerniszulage des Polizeiflugdienstes in Nordrhein-Westfalen beschlossen

wappen-nrwBereits Ende 2016 wurde mit einer Sonderinformation angekündigt, dass es in Nordrhein-Westfalen zu einer inflationären Erhöhung der Erschwerniszulage für das fliegende Personal kommen soll.
Diese Änderungen sind nun Anfang April durch den Landtag beschlossen worden und treten rückwirkend zum 01.01.2017 in Kraft.

 

 

Im Einzelnen bedeutet dies folgende Erhöhungen bei den Erschwerniszulagen:

Luftfahrzeugführer mit Zusatzqualifikation: 300,- € statt zuvor 176,40 €
Luftfahrzeugführer ohne Zusatzqualifikation: 240,- € statt zuvor 132,94 €
Systemoperatoren (pro Flug, max. 10 Flüge): 18,- € statt zuvor 4,60 €

Mit und für den Polizeiflugdienst in Nordrhein-Westfalen freuen wir uns über diesen gemeinsam mühselig erarbeiteten Erfolg!
Wir von der BfPP erwarten nun von den Bundesländern, welche zu Ungunsten der Kolleginnen und Kollegen des Polizeiflugdienst, die Zulagen mit Stand 1998 eingefroren haben, diese mindestens Inflationär auszugleichen.

bfpp_Logo_Neu_ohne Rand aber mit BeschriftungHierzu wird bei der Bundesdelegiertentagung vom 08.05. bis 11.05.2017 ein gemeinsames Positionspapier verabschiedet und den Fraktionen der verschiedenen Landtage zur Verfügung gestellt sowie mit den Innen- und Finanzministerien erörtert.

Wir danken allen Beteiligten an dieser Stelle, die zum Erfolg in Nordrhein-Westfalen beigetragen haben.